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DIE MASSNAHMEN
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| So können Sie den Tieren
im Zirkus helfen: |
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• Einleitung
• Das
kann jeder Bürger und jede Bürgerin tun
• Das können Sie
in Ihrer Gemeinde oder in Ihrer Stadt tun
• Das können Kommunalpolitiker
tun
• Das können Amtstierärzte
tun
• Datenbank Zirkus - Ihre Mithilfe
ist gefragt!
(einfach auf die Überschriften klicken!) |
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Einleitung
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Jeder kann dazu beitragen,
das Leiden der Tiere in Zirkussen zu beenden.
Das hessische Kabinett hat eine Bundesratsinitiative für ein Verbot
von Affen, Bären und Elefanten in Zirkussen gestartet.
Unter Berücksichtigung
der vom Agrarausschuss eingereichten Empfehlungen, hat am 17. Oktober
2003 der Bundesrat mehrheitlich eine Entschließung zum Verbot
der Haltung bestimmter wildlebender Tierarten im Zirkus und zur Einrichtung
eines Zirkuszentralregisters gefasst. Nun ist es Aufgabe des Bundesministerium
für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, einen
Verordnungsentwurf zu erarbeiten.
Leider liegen die eingereichten Empfehlungen
immer noch unbearbeitet auf den Tischen unserer Poltikerinnen und
Politiker. |
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Aktuelle Infos
und wie Sie sich mit uns gemeinsam für die Erreichung unseres
Ziels, Zirkus ohne Tiere, einsetzen können, erfahren Sie immer
unter www.zirkus-ohne-tiere.de.
Aber auch darüber hinaus können
Sie den Zirkustieren helfen! |
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Das
kann jeder Bürger und jede Bürgerin tun
Informieren Sie sich über die Situation der Tiere im Zirkus auf der internen
Seite "INFOS" oder
auf der Internetseite "MENSCHEN
FÜR TIERRECHTE - HINTERGRUNDINFORMATIONEN".
• Besuchen Sie bitte keine Zirkusse mit Tierdressuren!
• Meiden Sie insbesondere Veranstaltungen, die Wildtiere vorführen.
• Besuchen Sie Zirkusse, in welchen Menschen Akrobatik und Künste
zeigen (z. B. Circus 180 Grad, Flic-Flac, Cirque du soleil, Chinesischer Nationalzirkus).
• Informieren Sie Freunde und Bekannte darüber, wie Tiere in Zirkussen
tatsächlich leben.
• Erklären Sie Ihren Kindern, dass Tiere eigenständige Lebewesen
sind, die in Zirkussen nicht so leben können, wie es ihrer Art entspricht.
Kinder verstehen sehr gut, dass Tiere nicht dazu da sind, um zur Belustigung
der Menschen in der Manege vorgeführt zu werden.
• Setzen Sie sich dafür ein, dass Kindergärten und Schulen das
Thema »Tiere im Zirkus« aufgreifen.
Kinder können beim Malwettbewerb »Zirkus macht Spaß - aber nicht
allen« mitmachen. Bitte fordern Sie das Faltblatt an.
• Bitte melden Sie uns, sobald ein Zirkus in Ihre Gemeinde kommt, damit
wir statistisch erfassen können, wo sich welche Zirkusse aufhalten. Bitte
schicken Sie eine Nachricht an ag-zoo-zirkus@tierrechte.de,
füllen Sie ein Formular aus
oder wenden Sie sich per Telefon +49 (0) 241 157214 oder Fax +49 (0) 241 - 155642
an die Geschäftsstelle von "MENSCHEN FÜR TIERRECHTE".
• Schreiben Sie einen Leserbrief an die Zeitungen, die kritiklos über
Tiervorführungen in Zirkussen berichten. |
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Das
können Sie in Ihrer Gemeinde oder in Ihrer Stadt tun
Sprechen Sie Mitglieder im Stadt- oder Gemeinderat auf das Thema »Gastieren
von Zirkussen mit Tieren in der Kommune« an. Bürgersprechstunden können
hierfür gut genutzt werden. Vermitteln Sie die aktuelle Problematik.
Fragen Sie, nach welchen Kriterien der Platz für Zirkusse vergeben wird;
ob die Gemeinde die Eignung des Platzes daraufhin prüft, dass die mitgeführten
Tiere entsprechend den gesetzlichen Anforderungen gehalten werden;
ob die Gemeinde den zuständigen Amtstierarzt informiert und ihn um Amtshilfe
bittet (Kontrolle des Zirkusses).
Hierzu können Sie folgende Informationen abrufen:
Leitlinien
für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben
oder ähnlichen Einrichtungen
Überzeugen Sie ein Mitglied des Stadt- oder Gemeinderates, auf der nächsten
Sitzung eine Beschlussfassung zur Platzvergabe an Zirkusbetriebe zu beantragen.
Sehen Sie hierzu einen Vorschlag für eine Beschlussfassung und die
Gutachterliche Stellungnahme (Auszug) zur Platzvergabe an Zirkusse mit Tierhaltungen. |
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Das
können Kommunalpolitiker tun
Häufig geben Zirkusse an, dass sie die Mindestanforderungen zur Haltung
der Tiere nicht umsetzen können, weil der von der Gemeinde zur Verfügung
gestellte Platz dies nicht zulasse. Sofern die eingeschränkte Haltung
den Tieren erhebliche Leiden zufügt, würde sich die Kommune einer
strafbaren Mittäterschaft nach § 17 Nr. 2 Tierschutzgesetz
("§ 17:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird
bestraft, wer 1. ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet
oder 2. einem Wirbeltier a) aus Roheit erhebliche Schmerzen oder
Leiden oder b) länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche
Schmerzen oder Leiden zufügt.") schuldig machen.
Fragt ein Zirkusbetrieb bei einer Kommune nach einem Standplatz an, ist die
Kommune berechtigt, u. a. sich die Erlaubnis
zum Halten der Tiere nach § 11 Tierschutzgesetz sowie das Tierbestandsbuch
zeigen zu lassen. Beantragen Sie außerdem eine Beschlussfassung zur Platzvergabe
an Zirkusbetriebe im Stadt- oder Gemeinderat.
Einen Entwurf für eine Beschlussfassung finden Sie hier.
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Das
können Amtstierärzte tun
• Setzen Sie sich für die Einrichtung eines Zirkuszentralregisters
zur Kontrolle der Tierhaltungen auf Bundesebene ein.
• Teilen Sie Ihre Kenntnisse und Erfahrungen aus der Kontrolle der Zirkusbetriebe
dem für Tierschutz zuständigen Minister oder der Ministerin Ihres Bundeslandes
mit und informieren Sie ebenfalls Bundesministerin Renate Künast. Das Bundesministerium
für Verbraucherschutz sieht bisher leider zu wenig Veranlassung für
ein Verbot zumindest von Wildtierarten in Zirkussen. Das Ministerium vertritt
die Auffassung, dass die vorhandenen Rechtsvorschriften ausreichend seien. Missstände
gäbe es, weil die Behörden die Rechtsvorschriften nicht vollziehen
und durchsetzen würden.
• Informieren Sie die Kommunalverwaltung und den zuständigen Amtstierarzt
des nächsten Gastspielortes über das Ergebnis Ihrer Kontrolle der Tierhaltung.
• Setzen Sie sich bei Beschlagnahme und Einzug von Tieren für eine
konsequente Umsetzung der Anordnungen ein.
• Kontaktieren Sie Tierrechts- und Tierschutzverbände, um eine Unterbringung
für eingezogene Tiere zu finden. |
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Datenbank
Zirkus - Ihre Mithilfe ist gefragt!
Wie viele Zirkusunternehmen mit wie vielen und welchen Tieren in Deutschland
unterwegs sind, wird derzeit nirgendwo registriert. Daher ist der Bundesverband
an der Einrichtung einer europaweiten Datenbank beteiligt, wo solche Informationen
erfasst werden sollen. Die gesammelten Angaben sind sowohl für die Vorbereitung
konkreter Aktionen vor Ort und die Medien- und Öffentlichkeitsarbeit hilfreich
als auch, um Missständen bei der Tierhaltung abzuhelfen.
Um Informationen und Daten über die Zirkusse zu bekommen, brauchen wir Ihre
Mithilfe. Wenn ein Zirkus in Ihren Wohnort kommt, füllen Sie bitte den Meldebogen
aus, den Sie hier
herunterladen können, und schicken oder faxen Sie ihn an uns (alle notwendigen
Angaben dazu finden Sie auf dem Meldebogen).
Um die nötigen Informationen zu erhalten, reicht es aus, die Tierschau -
welche die meisten Zirkusse anbieten - zu besuchen.
Bitte unterstützen Sie uns dabei, diese Datenbank auf dem aktuellsten Stand
zu halten. |
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| Der Text dieser Seite ist
- mit vielem Dank an die VerfasserInnen - der Internetseite "www.menschen-fuer-tierrechte.de" entliehen. |
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| Der Bundesverband
Menschen für Tierrechte verfolgt langfristig das Ziel, ein Verbot der Tierdressuren und Tierhaltungen
in Zirkussen zu erwirken. Wildtiere gehören in ihren natürlichen
Lebensraum. Nur dort können sie so leben, wie es ihrer Art entspricht.
Es gibt aus ethischer Sicht keine Rechtfertigung, sie zu Zwecken des
Gelderwerbs gefangen zu halten, zu dressieren und zum Freizeitvergnügen
der Menschen in der Manege vorzuführen. Nachdem der Tierschutz
seit August 2002 Verfassungsrang genießt, müssen die Interessen
der Tiere bei Gericht ebenso Berücksichtigung finden, wie der
Rechtsanspruch des Dompteurs oder Tierlehrers auf Ausübung seines
Berufes. |
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